Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Verkaufsbedingungen von toursud.com

Artikel 1 - Gegenstand und Geltungsbereich

Dieser Vertrag gilt für die Organisation und den Verkauf des nicht städtischen öffentlichen Straßenverkehrs von Personen im Verkehr in Frankreich und in Europa für gelegentliche Dienste, die von einem Beförderer mit einem oder mehreren Fahrzeugen durchgeführt werden.

Die Bedingungen, unter denen diese Dienstleistungen erbracht werden, insbesondere die geltenden Preise, müssen eine angemessene Vergütung für den Veranstalter und den Beförderer gewährleisten, die die Deckung der tatsächlichen Kosten der unter normalen Organisations-, Sicherheits-, Qualitäts- und Qualitätsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ermöglicht. Einhaltung der Vorschriften und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982, insbesondere der Artikel 6 bis 9, sowie der für seine Anwendung angenommenen Texte. Daher dürfen Transportvorgänge unter keinen Umständen unter Bedingungen durchgeführt werden, die mit den Vorschriften über Arbeits- und Sicherheitsbedingungen nicht vereinbar sind.

Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Veranstalter. Sie gilt von Rechts wegen ganz oder teilweise, sofern keine gegenteiligen oder abweichenden schriftlichen Bestimmungen zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Artikel 2 - Definitionen

Für die Zwecke dieses Vertrags gelten folgende Bedingungen:

  • "Auftraggeber" die Partei, die den Transportvertrag mit dem Veranstalter abschließt. Der Auftraggeber kann der Begünstigte des Transports oder der Vermittler sein, der für die Organisation des Transports für den Begünstigten verantwortlich ist.
  • "Veranstalter" die Firma TOURSUD, die sich vertraglich verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unter den in Artikel 1 genannten Bedingungen eine oder mehrere Personen und deren Gepäck zur Zahlung von a definierter Ort zu einem anderen definierten Ort;
  • "Beförderer" das Transportunternehmen, das vom Veranstalter mit der Durchführung des Transports beauftragt wurde
  • "Fahrer" bezeichnet die Person, die das Fahrzeug fährt;
  • "Fahrgäste" sind die Personen, die sich mit Ausnahme des Fahrers an Bord des Fahrzeugs befinden.
  • „Service“ bezeichnet einen gelegentlichen Service, bei dem ein Fahrzeug einem oder mehreren Passagieren zur Verfügung gestellt wird.
  • "Erstabholung" in dem Moment, in dem der erste Passagier an Bord des Fahrzeugs geht;
  • "Endgültige Abgabe" in dem Moment, in dem der letzte Passagier das Aussteigen beendet hat;
  • "Verfügbarkeitszeitraum" die Zeit, die zwischen dem Zeitpunkt vergeht, an dem das Fahrzeug dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, und dem Zeitpunkt, an dem der Transporteur die Nutzungsfreiheit des Fahrzeugs wiedererlangt. Die Dauer der Bereitstellung umfasst die Zeit für die Abholung und Rückgabe von Passagieren und deren Gepäck, die je nach Art der Dienstleistung variiert.
  • „Zwischenstopppunkte“ sind andere Orte als der anfängliche Abholpunkt und der endgültige Abgabepunkt, an denen das Fahrzeug auf Antrag des Auftraggebers bei Vertragsschluss anhalten muss.
  • "Zeitpläne" die Zeitpläne, die gemäß den normalen Verkehrs- und Transportbedingungen definiert wurden und die Einhaltung der Sicherheitsverpflichtungen gewährleisten;
  • „Route“ die Route, die auf Initiative des Beförderers verlassen wurde, mit Ausnahme der besonderen Anforderungen des Auftraggebers, sofern dieser den Beförderer vor Beginn des Dienstes informiert;
  • „Gepäck“ bezeichnet identifizierte Waren, die im Kofferraum des Fahrzeugs oder seines Anhängers transportiert werden und Fahrgästen gehören;
  • "Handgepäck" bezeichnet das Gepäck, das der Passagier bei sich hat.

Artikel 3 - Informationen und Unterlagen, die dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen sind

Bevor das Fahrzeug dem / den Fahrzeug (en) dem / den Passagier (en) zur Verfügung gestellt wird (werden), teilt der Besteller dem Veranstalter schriftlich oder durch ein anderes Verfahren, das die Lagerung ermöglicht, die nachstehend definierten Angaben mit.

Daten, Zeiten und Routen:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns und des Endes der Bereitstellung des Fahrzeugs;
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Erstabholung des / der Passagier (e) sowie Datum, Uhrzeit und Ort der endgültigen Abgabe;
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Zwischenstopps;
  • gegebenenfalls die vorgeschriebene Route.

Zusammensetzung der zu befördernden Passagiere:

  • die maximale Anzahl der zu transportierenden Personen;
  • die maximale Anzahl von Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich der Anzahl von Personen im Rollstuhl;
  • Die Erstellung dieser Liste liegt in der Verantwortung des Kunden, der sie vorab an das Unternehmen TOURSUD senden muss.

Art des Gepäcks:

  • ungefähres Gesamtgewicht und -volumen;
  • mögliche Kostbarkeit und Zerbrechlichkeit;
  • sonstige Besonderheiten.

Kommunikationsmethode:

  • Telefonnummern, unter denen der Veranstalter und der Transporteur jederzeit Kontakt mit dem Auftraggeber aufnehmen können (XNUMX Stunden am Tag, sieben Tage die Woche).

Artikel 4 - Fahrzeugeigenschaften

Jedes vom Beförderer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Fahrzeug muss sein:

  • in gutem Zustand und erfüllen alle technischen regulatorischen Verpflichtungen;
  • angepasst an die zurückzulegende Entfernung, die Eigenschaften der Passagiere und die möglichen Anforderungen des Kunden;
  • kompatibel mit dem Gewicht und Volumen des bereitgestellten Gepäcks.

Einige Fahrzeuge verfügen über Audiogeräte, um die Fahrt zu vereinfachen. TOURSUD und der Transporter können nicht für eine Fehlfunktion dieser Geräte verantwortlich gemacht werden und können nicht für eine Entschädigung in Bezug auf diese Fehlfunktionen haftbar gemacht werden.

Die Fahrgäste haften für Schäden, die sie am Fahrzeug verursachen. Jegliche im Fahrzeug festgestellte und durch Fahrgäste verursachte Verschlechterung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, den Fahrer des Fahrzeugs zu notieren und zu informieren, wenn vor Reiseantritt Schäden festgestellt wurden. Der Kunde und der Fahrer müssen gemeinsam prüfen, ob Schäden aufgetreten sind, bevor das Fahrzeug in die Garage zurückgebracht wird. In Ermangelung eines bilateralen Befundes behält sich der Spediteur das Recht vor, Schäden auch dann zu vermerken, wenn das Fahrzeug bis zur nächsten Anmietung in die Garage zurückgekehrt ist.

Artikel 5 - Sicherheit an Bord des Fahrzeugs

Die maximale Anzahl der Personen, die befördert werden können, darf die auf dem Fahrzeugschein angegebene Zahl nicht überschreiten.

Der Beförderer ist für die Sicherheit des Transports verantwortlich, auch bei jedem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste.

Der Fahrer ergreift die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und gibt gegebenenfalls Anweisungen an die Fahrgäste, die diese einhalten müssen. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass der Konsum von Alkohol und / oder Tabak in den von TOURSUD gelieferten Fahrzeugen strengstens verboten ist. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung oder bei Nichteinhaltung der vom Fahrer festgelegten Anweisungen kann dieser automatisch die Erbringung der Dienstleistung verweigern, solange die Sicherheitsbedingungen nicht eingehalten werden.

Stopps werden der Initiative des Beförderers oder Fahrers überlassen, um Sicherheitsverpflichtungen oder andere Bedürfnisse zu erfüllen. Der Fahrer informiert die Fahrgäste über die Verpflichtung, Sicherheitsgurte anzulegen. Mit Ausnahme der Straßenverkehrsordnung gelten Sicherheitsgurte für jeden Passagier, Erwachsenen und Kind. Wenn es sich um eine begleitete Gruppe handelt, müssen der Veranstalter, der Transporteur und der Fahrer die Namen der Personen mit organisatorischer oder aufsichtsrechtlicher Verantwortung kennen, deren Art angegeben werden muss. Diese als verantwortlich bezeichneten Personen müssen die mit dem Veranstalter vereinbarten Bedingungen für die Organisation des Transports kennen und eine Liste der Personen haben, aus denen die Gruppe besteht. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass diese Informationen vor Beginn des Transports an ihn weitergegeben werden.

Auf Ersuchen des Auftraggebers informiert der Fahrer vor dem Abflug über die Sicherheitsmaßnahmen und -vorrichtungen, die an die Art des Dienstes und die Fahrgäste angepasst sind.

Sofern es keine gesetzlichen Ausnahmen gibt, ist der Transport gefährlicher Güter in Fahrzeugen, die für den Transport von Personen bestimmt sind, verboten. Wenn eine Ausnahmeregelung gilt, informiert der Auftraggeber den Veranstalter.

Artikel 6 - Gepäck

Der Veranstalter und der Spediteur sind nicht verantwortlich für Gepäck im Kofferraum des Fahrzeugs. Dieses Gepäck muss vom Eigentümer gekennzeichnet werden.

Bei Verlust oder Beschädigung des im Kofferraum des Fahrzeugs befindlichen Gepäcks kann der Auftraggeber oder andere beförderte Passagiere keine Entschädigung verlangen.

Der Beförderer oder sein Begleitfahrer behält sich das Recht vor, Gepäck abzulehnen, dessen Gewicht, Abmessungen oder Art nicht dem entsprechen, was der Veranstalter mit dem Auftraggeber vereinbart hat, sowie diejenigen, die "Er ist der Ansicht, dass dies die Sicherheit des Transports beeinträchtigt."

Handgepäck, für das der Passagier das Sorgerecht behält, bleibt in seiner vollen Verantwortung.

Vor der Erbringung der Dienstleistung informiert der Kunde jeden Passagier über die oben genannten Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Aufbewahrung von Handgepäck und das Fehlen einer Entschädigung für im Kofferraum des Fahrzeugs befindliches Gepäck.

Am Ende des Transports müssen der Auftraggeber, sein Vertreter und die Passagiere sicherstellen, dass kein Gegenstand im Fahrzeug zurückgelassen wurde. Der Veranstalter und der Beförderer lehnen jede Verantwortung ab, wenn etwas beschädigt oder gestohlen wird, was möglicherweise dort zurückgelassen wurde.

Artikel 7 - Öffentliche Ausstrahlung von Musik oder Vorführung eines audiovisuellen Werks

Die öffentliche Ausstrahlung von Musik-, Film-, Fernseh- oder persönlichen Aufnahmen in einem Fahrzeug muss Gegenstand einer vorherigen Erklärung sein und von den Inhabern des Urheberrechts genehmigt werden.

Artikel 8 - Tarif für Transportdienstleistungen

Die Vergütung des Veranstalters umfasst den vom Beförderer in Rechnung gestellten Preis, der insbesondere die Transportkosten, die Vergütung des Fahrers (der Fahrer), die Kosten für Neben- und Zusatzleistungen, zu denen die mit der Einrichtung verbundenen Kosten hinzukommen, umfasst. und die administrative und IT-Verwaltung des Transportvertrags sowie alle Steuern im Zusammenhang mit dem Transport und / oder jeglicher Abgabe, deren Erhebung dem Beförderer und dem Veranstalter in Rechnung gestellt wird.

Der Preis der Dienstleistungen richtet sich auch nach dem verwendeten Fahrzeugtyp, der eigenen Ausrüstung, etwaiger zusätzlicher Ausrüstung, der Anzahl der angebotenen Plätze, dem gewünschten Kofferraumvolumen, der Transportentfernung, den Merkmalen und besonderen Einschränkungen von Verkehr.

Jede zusätzliche oder zusätzliche Dienstleistung wird zum vereinbarten Preis vergütet. Dies ist insbesondere der Fall:

  • Langzeitparken auf einem Gelände;
  • Luft-, Schienen- und Seetransfers des Fahrers (der Fahrer) bei längerer Inaktivität;
  • ergänzender Seeverkehr (Fähren) oder Schienenverkehr (Tunnel);
  • Jede dem Auftraggeber zuzurechnende Änderung des ursprünglichen Transportvertrags gemäß Artikel 12 führt zu einer Anpassung der Vergütungsbedingungen des Veranstalters.

Diese Vergütung kann auch geändert werden, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt. Der ursprünglich vereinbarte Transportpreis wird geändert, wenn sich die Kosten des Transportunternehmens erheblich ändern, die auf Bedingungen außerhalb des letzteren zurückzuführen sind, wie z. B. den Kraftstoffpreis, und die der Antragsteller auf irgendeine Weise rechtfertigt.

TOURSUD behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber eine Anzahlung zu verlangen, abhängig von den Merkmalen des Dienstes oder den Anforderungen seiner Spediteure. Diese Anzahlung wird innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung des Service zurückerstattet. Im Falle eines Streits über die Dienstleistung nach Schäden durch Fahrgäste, einer oder mehreren Änderungen der Leistungsbedingungen gemäß der Schätzung, erfolgt diese Erstattung, sobald die Kosten der Streitigkeit festgestellt wurden. und Abzug von fälligen Beträgen als Entschädigung.

Artikel 9 - Vertragsschluss und Zahlung des Vertrages

Die vom Unternehmen TOURSUD erstellte Schätzung ist weder für den Auftraggeber noch für das Unternehmen TOURSUD bindend.

Der Auftraggeber wird erst nach Unterzeichnung des Kostenvoranschlags eingestellt. Der vom Auftraggeber unterzeichnete Kostenvoranschlag dient dann als Auftrag.

Das Unternehmen TOURSUD verpflichtet sich nur dann zur Erbringung der Dienstleistung nach Erhalt der Teil- oder Gesamtzahlung und nur dann, wenn das vorgesehene Fahrzeug und der Fahrer zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs noch verfügbar sind.

Nach Zahlungseingang und für den Fall, dass das zur Verfügung gestellte Fahrzeug oder der Fahrer nicht mehr verfügbar ist, muss das Unternehmen TOURSUD den Auftraggeber schriftlich (E-Mail, Brief) darüber informieren, dass die Reservierung des Dienstes nicht erfolgt nicht mehr möglich. Der Auftraggeber hat Anspruch auf sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge. Der Auftraggeber und das Unternehmen TOURSUD sind dann nicht mehr miteinander verbunden.

Der Restbetrag des Preises der in der Schätzung genannten Dienstleistungen ist an dem Datum fällig, das auf der vom Auftraggeber unterzeichneten Schätzung angegeben ist.

Wenn der Veranstalter dem Auftraggeber die Zahlungsbedingungen vereinbart, wird in der Schätzung oder Rechnung der Tag angegeben, an dem die Zahlung erfolgen muss.

Jedes unterschriebene Angebot impliziert automatisch die Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. Alle gegenteiligen Bedingungen, die der Auftraggeber in seinen allgemeinen Einkaufsbedingungen, in seinen Bestellformularen und in seiner Korrespondenz festlegen könnte, sind gegenüber dem Beförderer nicht durchsetzbar und gelten als ungeschrieben.

Die einzig gültige Information bezüglich der Anwendung der Bestellung ist die, die auf dem unterzeichneten Kostenvoranschlag oder auf der Rechnung angegeben ist, die nach Eingang der vollständigen oder teilweisen Zahlung ausgestellt wurde. Alle anderen mündlichen oder schriftlichen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und können den Veranstalter oder den Beförderer nicht binden.

Jede Änderung der Erstbestellung muss vom Auftraggeber vor Erbringung der Dienstleistung schriftlich vorgenommen und von TOURSUD schriftlich akzeptiert werden.

Jede Zahlungsverzögerung, nachdem eine formelle Mitteilung unwirksam bleibt, führt automatisch zur Zahlung von Strafen in einer Höhe, die mindestens dem Eineinhalbfachen des gesetzlichen Satzes gemäß Artikel L entspricht. 441-6. des Handelsgesetzbuches, unbeschadet der Entschädigung nach den Bedingungen des ordentlichen Rechts für alle anderen Schäden, die sich aus dieser Verzögerung ergeben.

Die vollständige oder teilweise Nichtzahlung einer Rechnung an einem einzigen Fälligkeitstag führt ohne Formalität zum Verlust der Laufzeit, was zur sofortigen Zahlung aller fälligen Beträge ohne Fälligkeit, auch in Zukunft, am Fälligkeitstag führt. dieser Fehler und ermächtigt den Veranstalter, vor Ausführung eines neuen Vorgangs Barzahlung zu verlangen.

Bei Nichtzahlung eines Fälligkeitstermins zur vereinbarten Laufzeit sowie bei Nichteinhaltung einer der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen wird die Leistung nicht automatisch und automatisch erbracht Ohne Formalität bleiben die gezahlten Einlagen vom Veranstalter als Erstschadenersatz erworben.

Artikel 10 - Beendigung des Transportvertrags

Wenn der Auftraggeber vor der Abreise vom Vertrag zurücktritt, muss er den Veranstalter per E-Mail oder Einschreiben mit Empfangsbestätigung informieren.

Falls zutreffend, wird dem Veranstalter eine feste Entschädigung in Höhe von:

hat. für Transfers und Touristenausflüge unter der Leitung von Arnaud Caron in einem Mazda CX 5 (maximal 3 Passagiere) in Hérault (34) und gebucht über die Website toursud.com

  • 0% Gebühr, wenn die Stornierung bis 24 Stunden vor Abflug erfolgt;
  • 100% des Servicepreises, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Abflug erfolgt.

b. für Bus- und Lieferwagenvermietungen, die von Toursud über die Website coach-hire-france.com in ganz Frankreich organisiert werden, mit Ausnahme der in Artikel 10 Absatz a genannten Dienstleistungen.

  • 20 % Gebühr bei Stornierung bis 91 Tage vor Abflug;
  • 50 % Gebühr bei Stornierung zwischen 90 und 31 Tagen vor Abflug;
  • 100 % des Preises der Dienstleistung, wenn die Stornierung weniger als 31 Tage vor der Abfahrtszeit erfolgt.

Im Falle der Kündigung des Transportvertrags durch den Besteller sind alle Zahlungskosten per Kreditkarte, Überweisung, Änderung und sonstige vom Besteller gezahlte Betriebskosten sowie vom Veranstalter nicht erstattungsfähig behält sich das Recht vor, ähnliche Kosten abzuziehen, die zur Erstattung des Kapitals anfallen.

Bei Kündigung durch den Veranstalter hat der Auftraggeber Anspruch auf sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge.

Artikel 11 - Ausführung des Transportvertrags

Der Kunde akzeptiert, dass der Veranstalter den Service an ein Passagierunternehmen delegiert, das unter diesen Bedingungen als „Transporter“ bezeichnet wird. Der so beauftragte Beförderer ist für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich.

Der Kunde muss überprüfen, ob die Abhol- und / oder Abgabestellen, die er für die Ausführung seines Transportvertrags angegeben hat, für die Fahrzeuge zugänglich sind, die für die Durchführung des Transports zur Verfügung gestellt werden Vorteil.

Zur Information, die Abmessungen eines Fahrzeugs sind variabel, wir können jedoch eine Länge von 4 bis 6 Metern, eine Breite von bis zu 2,50 Metern und eine Höhe von maximal 2,50 Metern als Referenz heranziehen.
Der Veranstalter kann die Bestellung ändern, oder der Spediteur kann die Abhol- und / oder Abgabeadressen am Tag des Dienstes ändern, wenn die Bedingungen keinen Zugang des Fahrzeugs (der Fahrzeuge) zu diesen Adressen ermöglichen.
Der Kunde kann keine Entschädigung verlangen, wenn die Dienstleistung nicht unter den in der unterzeichneten Schätzung festgelegten Bedingungen erbracht wird, da die Zugänglichkeit des Fahrzeugs (der Fahrzeuge) zu den Abhol- oder Abgabeadressen problematisch ist vom Kunden angegeben.

Artikel 12 - Änderung des laufenden Transportvertrags

Jede neue Anweisung des Auftraggebers, die die Änderung der Anfangsbedingungen für die Ausführung des laufenden Transports zum Gegenstand hat, muss dem Veranstalter unverzüglich schriftlich oder durch ein anderes Verfahren, das das Auswendiglernen ermöglicht, bestätigt werden.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, diese neuen Anweisungen zu akzeptieren, insbesondere wenn sie verhindern sollen, dass er die ursprünglich eingegangenen Transportverpflichtungen einhält. Er muss den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder durch ein anderes Verfahren benachrichtigen, das das Auswendiglernen ermöglicht. Jede Vertragsänderung kann zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.

Artikel 13 - Zufällige Ereignisse

Die Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Reiserouten dienen nur zur Information und können vom Veranstalter oder vom Beförderer geändert werden, wenn die Umstände dies erfordern, insbesondere aus Gründen der Gesetzgebung, der Sicherheit, zufälliger Ereignisse oder höhere Gewalt. Unter diesen Umständen wird dem Kunden keine Entschädigung oder Rückerstattung gewährt.

Der Kunde kann keine Entschädigung verlangen, wenn die Kündigung des Vertrags aufgrund des Veranstalters durch Umstände höherer Gewalt, Gründe für die Sicherheit von Reisenden oder aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, auferlegt wird. oder der Träger.

Sollte die Reise im Falle eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt geändert werden, wird dem Kunden keine Rückerstattung oder Entschädigung gewährt.

Bei Angeboten, die zu einem zwischen dem Veranstalter und dem Kunden mehr als einen Monat vor Reiseantritt vereinbarten Preis unterzeichnet wurden, muss der Veranstalter ausnahmsweise seinen Preis bis zu einem Monat vor Reiseantritt ändern Beginn des Dienstes, abhängig von wirtschaftlichen Ereignissen, die den Selbstkostenpreis des Dienstes ändern (Erhöhung des Kraftstoffpreises usw.). In diesem Fall unterbreitet der Veranstalter dem Auftraggeber ein weiteres Angebot, das er annehmen oder ablehnen kann. Im Falle einer Ablehnung wird der unterschriebene Kostenvoranschlag storniert und der Veranstalter erstattet dem Auftraggeber unverzüglich die bereits gezahlten Beträge. Der Kunde kann aufgrund dieser Stornierung keine weitere Entschädigung verlangen.

Artikel 14 - Verzögerungen

Der Beförderer kann nicht für Verzögerungen aufgrund von Ereignissen verantwortlich gemacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. mechanische Ausfälle, Staus, Unfälle, Streiks, Wetterbedingungen, Abweichungen, die Tatsache von einem oder mehreren Fluggäste, Handlungen Dritter, zufällige Ereignisse oder höhere Gewalt) oder diktiert durch die Notwendigkeit, die Sicherheit der beförderten Personen zu gewährleisten. Unter diesen Umständen wird dem Kunden keine Entschädigung oder Rückerstattung gewährt.
Im Falle eines technischen Vorfalls verpflichtet sich der Veranstalter, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Service des Kunden sicherzustellen (Bereitstellung eines anderen Fahrzeugs, außer in Fällen höherer Gewalt; Inanspruchnahme der Unterstützungsgarantie des Beförderers um die Weiterleitung von Reisenden zu gewährleisten).

Im Falle einer Verspätung an einem Flughafen, einem Bahnhof oder einem anderen Treffpunkt werden Hotel-, Catering-, Zug-, Taxi- oder sonstige Kosten, die sich aus dieser Verspätung ergeben, nicht übernommen. vom Veranstalter oder vom Spediteur.

Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund selbst beschließt, andere Transportmittel als die auf dem unterschriebenen Kostenvoranschlag oder der Rechnung angegebenen zu verwenden, kann er keine Entschädigung verlangen.

Der Kunde kann die in der ursprünglichen Schätzung unterzeichneten Bedingungen nicht direkt mit dem Fahrer des Fahrzeugs ändern, ohne das Unternehmen TOURSUD zu informieren und von diesem eine schriftliche Vereinbarung einzuholen. Änderungen, die insbesondere die Route oder die geplanten Abfahrtszeiten betreffen, müssen unbedingt schriftlich von der Firma TOURSUD genehmigt werden.

Der Kunde muss die geplanten Abfahrtszeiten strikt einhalten, da die Nichteinhaltung zu erheblichen Änderungen in der Organisation der Transportpläne führen kann. Folglich kann der Fahrer, der eine Verspätung von mehr als 15 Minuten von der Gruppe, für die er verantwortlich ist, feststellt, seinen Dienst fortsetzen, wenn keine gegenteiligen Anweisungen des Beförderers oder des Veranstalters vorliegen.

Der Kunde kann keine Nachteile geltend machen, wenn die Dienstleistung aufgrund der Verzögerung in Bezug auf die geplante Zeit nicht erbracht wird. Der Kunde wird seine Schritte unternehmen, um die Organisation seines Transports sicherzustellen. Es bleibt TOURSUD dennoch für die vollständige Bezahlung der erbrachten Leistung haftbar.

Im Allgemeinen kann vom Veranstalter kein Schadensersatz für die Folgen verlangt werden, die der Auftraggeber oder die Passagiere infolge des Eintretens eines Ereignisses erleiden müssten, das möglicherweise zu Verspätungen geführt hat oder 'Stornierung des geplanten Transports.

Artikel 15 - Formalitäten

Bei Auslandsreisen ist jeder Teilnehmer eingeladen, sich über die geltenden Polizei- und Zollgesetze zu informieren und diese einzuhalten. Der Veranstalter oder der Beförderer können nicht für Verstöße gegen diese Regeln verantwortlich gemacht werden.

Artikel 16 - Ansprüche

Jede Beschwerde muss innerhalb von acht Tagen nach Ausführung der Bestellung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung bei uns eingehen. Darüber hinaus können keine Ansprüche oder Streitigkeiten geltend gemacht, erstattet oder entschädigt werden.

Nachdem der Kunde das Unternehmen TOURSUD kontaktiert hat und keine zufriedenstellende Antwort oder keine Antwort innerhalb von 60 Tagen vorliegt, kann er sich an den Tourismus- und Reisevermittler wenden, sodass die Kontaktdaten und Modalitäten der Überweisung auf seiner Website verfügbar sind : www.mtv.travel.

Artikel 17 - Streitigkeiten und Zuständigkeitszuweisung

Alle Differenzen, die sich aus der Anwendung von Verträgen des Unternehmens TOURSUD ergeben können, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Montpellier. Jede Beschwerde wird innerhalb der gewerblichen Verjährungsfrist des Common Law angenommen.


Zuletzt überarbeitet am 10. November 2020.

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